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AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
stretchlimo-jena.de
Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Stretchlimousinen und anderen Mietfahrzeugen sowie für sonstige Nebenleistungen. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn er von stretchlimo-jena.de schriftlich oder telefonisch bestätigt wird.
Preise
Es gelten die im Angebot von stretchlimo-jena.de schriftlich übermittelten Preise. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise gemäß Angebot berechnet. Der Fahrpreis setzt sich somit zusammen aus einem Mietpreis je Stunde bzw. Angebotspreis zzgl. ggf. einer individuellen An- und Abfahrtspauschale.
Zustandekommen des Vertrages
Buchungen und Anmeldungen können sowohl telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Im Falle telefonischer Buchungen oder Buchungen per E-Mail kommt der Vertrag zustande, wenn eine von stretchlimo-jena.de übersandte Buchungsbestätigung dem Kunden zugeht. Bis zum Eingang einer schriftlichen Angebotsbestätigung seitens des Kunden kann das Fahrzeug anderweitig zur Verfügung gestellt werden, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche herleiten kann. Kurzfristig eingehende Aufträge werden unter sorgfältiger Berücksichtigung der Zeitverhältnisse erledigt. Dabei kann es auch zum Einsatz eines Kooperationspartners kommen. Durch Verkehrstaus verursachte Terminprobleme und deren Folgen bleiben gegenüber stretchlimo-jena.de anspruchslos.
Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach Buchungsbestätigung per Vorkasse-Überweisung nach Zustellung der Rechnung. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Zahlungsinformationen zu 100% zu bezahlen. Sofern Barzahlung am Tag der Fahrt vor Ort vereinbart wurde, wird die Rechnungssumme erst zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Sollte eine Zahlung nicht termingerecht erfolgen, ist stretchlimo-jena.de berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz berechnet sich, wie im Pkt. Vertragsstornierung dargestellt. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag auch ohne Vorlage eines wichtigen Grundes zurückzutreten. In diesem Fall hat er gegenüber stretchlimo-jena.de den im geregelten Ersatz zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet stretchlimo-jena.de den Kunden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und für jede Mahnung € 10,00 Mahngebühr.
Änderung der vereinbarten Leistung
Wünscht der Kunde die Änderung der Abholadresse, hat der Kunde stretchlimo-jena.de ggf. die Mehraufwendungen zu ersetzen. Mehraufwendungen werden durch eine angemessene Preiserhöhung ausgeglichen. stretchlimo-jena.de ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird z. B. durch nicht zumutbare Wetterbedingungen durch Schneefall, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.
Vertragsstornierung
Sollte stretchlimo-jena.de wegen Nichtzahlung des Fahrpreises gemäß vom Vertrag zurücktreten, der Kunde von seinem freien jederzeitigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder der Vertrag aus anderen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Durchführung kommen, so hat der Kunde an stretchlimo-jena.de pauschalierten Ersatz für die bis dahin getätigten Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu leisten. Dies bedeutet im Einzelnen bei Nichtdurchführung des Vertrages bzw. Rücktritt:
a) bis 30 Tage vor Fahrtantritt − 50 % des Fahrpreises,
b) bis 14 Tage vor Fahrtantritt − 80 % des Fahrpreises und
c) bis 7 Tage vor Fahrtantritt − 100 % des Fahrpreises.
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche dagegen nur wenn sie von stretchlimo-jena.de schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungen ist der Zugang bei stretchlimo-jena.de maßgeblich.
Vermittlung an Fremdfirmen
Bei Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietungsfirma Vertragspartner. stretchlimo-jena.de ist in diesem Fall ausschließlich als Kontaktvermittler tätig.
Verzögerungen/Verlängerungen der Mietzeit
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von stretchlimo-jena.de . Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich sofern stretchlimo-jena.de zustimmt.
Beförderung
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie nach der StVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist stretchlimo-jena.de oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen, berechnet. Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen Verschmutzungen.
Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen. Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.
Haftung
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stretchlimo-jena.de zurückzuführen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Seiten ist das Amtsgericht Weimar.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.
Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch auszugsweise ist nicht gestattet.
Stand: 25.01.2021